Gepäckbestimmungen

Busreisen

Da in einem Reisebus nur eine begrenzte Lade- bzw. Staufläche vorhanden ist, bitten wir Sie, pro Person nur einen Koffer (max. 25 kg) und nur ein Stück Handgepäck (max. 7 kg) mitzunehmen.

Ihr von uns befördertes Reisegepäck ist von der Haftung ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Gepäckversicherung.

Flugreisen

Handgepäckbestimmungen

Auf allen Flügen, die in der EU starten (inkl. Inlandsflüge), dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mitgeführt werden. Flüssige & gel-artige Produkte sind im Handgepäck gestattet, sofern Sie den folgenden Bestimmung entsprechen:

  • Einzelne Behältnisse dürfen bis 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max.1 Liter Fassungsvermögen) transportiert werden. Pro Person ist ein Beutel zulässig.

Ausnahmen:

  • Medikamente und Spezialnahrung, die an Bord benötigt werden, können ohne Plastikbeutel nach Vorlage an der Sicherheitskontrolle transportiert werden.
  • Duty-Free-Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen weiterhin mitgeführt werden.
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